Ablauf

Als Psychotherapeut unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht, d.h. Ihre Daten, biographischen Details sowie die Inhalte unserer Gespräche werden für den gesamten Therapieverlauf selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Über ein Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen vorbringen. Wir besprechen gemeinsam Ihre persönlichen Zielsetzungen und Erwartungen und klären, inwieweit eine Indikation zur Beratung oder zur Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP) vorliegt.

 

1 weitere psychotherapeutische Sprechstunde und insgesamt 4 sogenannte probatorische Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der weiteren Entscheidungsfindung über unsere gemeinsame Zusammenarbeit.

 

In den probatorischen Sitzungen wird eine Anamnese (ein ausführliches Gespräch  bzgl. Symptomatik und Biographie) erstellt, die die Grundlage für unsere Psychotherapie und eine mögliche Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse darstellt.

 

Zudem wird bei der Antragstellung für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse ein ärztlicher Konsiliarbericht notwendig, den Sie von Ihrem Hausarzt bekommen. 
 

Therapierhythmus:

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet regulär 1x pro Woche statt. Flexibel nach Bedarf sind in individuellen Ausnahmefällen auch 2 Sitzungen pro Woche denkbar. Gegen Ende der Therapie lassen sich größere Zeitspannen zwischen den Gesprächen vereinbaren.