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Behandlungskosten

Ich führe eine ambulante Privatpraxis mit tiefenpsychologischer Ausrichtung (TP).


Als Psychologischer Psychotherapeut habe ich das Staatsexamen absolviert (Approbation) und bin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen unter der KV-Nr. 9660566 eingetragen. Einen kassenärztlichen Therapiesitz habe ich nicht inne.

 

Meine Honorar-Modalitäten sind folgende:

Selbstzahler

Das Honorar beträgt in der Probatorik (die ersten 4 Gespräche inkl. der biographischen Anamnese) 130,00 €, die folgenden tiefenpsychologisch fundierten Einzelgespräche in der Regel pro Sitzung (50 Min.) 120,00 € bzw. einen Betrag nach gemeinsamer Vereinbarung. Am Monatsende stelle ich Ihnen die Rechnung über die jeweils erfolgten Gespräche aus. Honorarzahlungen im Rahmen der Therapie sind beim Finanzamt ggf. als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Privatpatienten

Die Abrechnung der Psychotherapie lehnt sich an die Gebührenordnung der Ärzte in Verbindung mit der für Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) an.


Nach den nicht antragspflichtigen probatorischen Sitzungen (bis zu 4 Sitzungen) wird gemeinsam mit Ihnen ein Antrag auf Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre Kasse besprochen und dann von mir erstellt.

 

Bitte setzen Sie sich hierbei vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Lassen Sie sich dabei die Antragsformulare zusenden.

 

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Eine ausführliche Aufklärung hierzu erfolgt auf Ihren Wunsch im Erstgespräch.

Honorarzahlungen sind beim Finanzamt ggf. als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich versicherte Kassenpatienten kann ich leider nur mit Erlaubnis der jeweiligen Krankenkasse im Zuge des Kostenerstattungsverfahrens behandeln. Eine Anfrage ist sinnvoll und ihr wird nur dann stattgegeben, wenn Sie als Patienten/Patientinnen mindestens 5 vergebliche Therapieplatzversuche bei niedergelassenen Kollegen/Kolleginnen nachweisen. Sie können als Betroffene(r) daraufhin bei Ihrem Kostenträger eine Einzelfallentscheidung beantragen. Bei einer Einwilligung der Krankenkasse beginnen wir dann die Probatorik und stellen danach einen ordnungsgemäßen Behandlungsantrag, so dass Ihre Psychotherapie nach der Zusage Ihrer Krankenkasse bei mir regulär beginnen kann.
 
Mein Honorar pro Therapiesitzung (50 Min.) entspricht in diesem Fall dem regulären Satz für gesetzlich Versicherte, d. h. Ihnen und Ihrer Kasse entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Portrait

Kontakt:

Privatpraxis für Psychotherapie

(c/o Dipl.-Psych. Mrusczok)

Gohliser Str. 24

04155 Leipzig

 

Tel.: 0176-61792908

E-Mail:

 

Kontakt/Anfahrt