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Behandlungskosten

Ich führe eine ambulante psychotherapeutische Praxis mit tiefenpsychologischer Ausrichtung (TP) inklusive kassenärztlicher Zulassung.


Als Psychologischer Psychotherapeut habe ich das Staatsexamen absolviert (Approbation), habe einen kassenärztlichen Sitz und bin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen unter der KV-Nr. 9660566 eingetragen. Ab 01/2026 biete ich auch gruppentherapeutische Angebote an. 

 

Meine Honorar-Modalitäten sind folgende:

Selbstzahler

Das Honorar beträgt in der Probatorik (die ersten 4 Gespräche inkl. der biographischen Anamnese) 120,00 €, die folgenden tiefenpsychologisch fundierten Einzelgespräche in der Regel pro Sitzung (50 Min.) 120,00 € bzw. einen Betrag nach gemeinsamer Vereinbarung. Am Monatsende stelle ich Ihnen die Rechnung über die jeweils erfolgten Gespräche aus. Honorarzahlungen im Rahmen der Therapie sind beim Finanzamt ggf. als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Privatpatienten

Die Abrechnung der Psychotherapie lehnt sich an die Gebührenordnung der Ärzte in Verbindung mit der für Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) an.


Nach den nicht antragspflichtigen probatorischen Sitzungen (bis zu 4 Sitzungen) wird gemeinsam mit Ihnen ein Antrag auf Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre Kasse besprochen und dann von mir erstellt.

 

Bitte setzen Sie sich hierbei vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Lassen Sie sich dabei die Antragsformulare zusenden.

 

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Eine ausführliche Aufklärung hierzu erfolgt auf Ihren Wunsch im Erstgespräch.

Honorarzahlungen sind beim Finanzamt ggf. als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Gesetzlich Versicherte

Durch meinen kassenärztlichen Sitz ist die Behandlung gesetzlich versicherter Kassenpatienten möglich; die Abrechnung des Honorars erfolgt nach der Behandlungszusage Ihrer Krankenkasse in diesem Fall über Ihre Chipkarte, die eingelesen wird.  Mit der Einwilligung des Kostenträgers beginnen wir die Probatorik und stellen danach einen ordnungsgemäßen Behandlungsantrag (Kurzzeit- oder Langzeittherapie, Gruppentherapie), so dass Ihre Psychotherapie bei mir regulär beginnen kann.
 
Mein Honorar pro Therapiesitzung (50 Min.) richtet sich in diesem Fall nach dem aktuellen Satz für gesetzlich Versicherte.

 

Portrait

Kontakt:

Praxis für Psychotherapie

Oststr. 74

04317 Leipzig

 

Tel:  0341-92 78 91 43

MF:  0176-62 85 58 06

Fax:  0341-92 78 91 34

 

E-Mail: